Denkmalschutz
Gilt ein Bauwerk als besonders schützenswert, kann dieses unter Denkmalschutz gestellt werden, um diesen Schutz zu gewährleisten. In Folge dürfen diese denkmalgeschützten Immobilien nicht mehr abgerissen oder in ihrer Baustruktur stark verändert werden. Eigentümer dieser Gebäude sind verpflichtet, diese zu erhalten und vor Schäden zu schützen.
Mit unserer langjährige Erfahrung in diesem Bereich, unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent beim Umbau und der Sanierung Ihres denkmalgeschützten Objektes. Die Ausführung erfolgt stets in enger Abstimmung mit dem beauftragten Architekten und selbstverständlich unter Einhaltung der Richtlinien des Denkmalschutzes.
Instandsetzung eines tragenden Bauteiles im Denkmalschutz. Die Balken waren von Wurmfrass und Pilz befallen. Um die Auflagen des Denkmalschutzes vollumfänglich zu erfüllen, wurden Eichennägel in Handarbeit erstellt und am tragenden Bauteil verarbeitet.
Ursprungszustand Teilerneuerung Nach Innenausbau